AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DEG Eishockey GmbH
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Angebot und Vertragsabschluss
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Angebote der DEG Eishockey GmbH (nachfolgend "Verkäufer" genannt) erfolgen stets freibleibend und unter Ausschluss etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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Die vom Kunden unterzeichnete bzw. über Fernkommunikationsmittel abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Eine Eingangsbestätigungsmail, die sofort nach Eingang der Bestellung des Kunden automatisch vom System generiert und versandt wird, stellt keine Annahme des Angebotes durch den Verkäufer dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer dieses Angebot fernmündlich oder innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annimmt bzw. dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, in Einzelfällen nach seinem Ermessen eine zusätzliche schriftliche Bestellung des Kunden anzufordern und erst nach Eingang dieser Bestellung eine entsprechende Annahme in die Wege zu leiten. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers.
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Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Katalogdarstellungen bzw. Darstellungen auf der Internetseite des Verkäufers sind mit Rücksicht auf etwaige technische Fortentwicklung unverbindlich.
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Geltung der Lieferbedingungen
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und mit Abgabe der Bestellung oder des Mitgliedschaftsantrags durch den Kunden über das Internet oder fernmündlich, spätestens jedoch mit dem Empfang der Lieferung oder Leistung als vom Kunden angenommen. Diese Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Bestellungen des Kunden, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer in jedem Einzelfall ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. Die Bedingungen gelten auch für den Ticketverkauf.
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Preise und Zahlungen
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Die Preise verstehen sich ab Werk und in Euro. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen stets freibleibend: Maßgebend sind die am Tage der Bestellung jeweils gültigen Preise. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.
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Die Kosten für Verpackung, Verladung und Versand und sonstige Nebenkosten sind im Preis nicht eingeschlossen und werden dem Kunden mitgeteilt. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Empfang der Lieferung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem zugrunde liegenden Geschäft beruht.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist; ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder ist er Kaufmann, so sind Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, ihm nachzuweisen, dass dem Verkäufer als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Verkäufer ist berechtigt, für seine Forderungen jederzeit Sicherheit zu verlangen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verstößt er schuldhaft gegen vertragswesentliche Verpflichtungen einschließlich dieser Bedingungen, so werden alle etwaigen sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden sofort fällig. Gleiches gilt, bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
Falls der Kunde mit ihm obliegenden Verpflichtungen in Verzug gerät, ist der Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 5 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten.Ferner gelten im Übrigen die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB.
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Lieferungen und Lieferfrist
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- gestrichen -
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Vom Verkäufer aufgegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wird eine feste Lieferzeit vereinbart, beginnt sie am Tage der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers, sofern über alle Auftragseinzelheiten Klarheit besteht. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bei Fristablauf zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, in letzterem Fall jedoch nur, sofern der Kunde abzurufen oder abzuholen hat.
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Der Verkäufer ist berechtigt, bei Ereignissen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen z.B. des Logistikunternehmens, welches die Versendung der Lieferung für den Verkäufer übernommen hat, jeglicher Art, bei Mangel an Arbeitskräften, Rohmaterial bzw. Brennstoffen; bei Streiks und Aussperrungen sowie sonstigen Gründen, die zur Nichtverfügbarkeit der Ware führen, eingegangene Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu verschieben oder aufzuheben. Ein Verzugsschaden kann in solchen Fällen vom Kunden nicht geltend gemacht werden.
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Ist ein fest vereinbarter Liefertermin überschritten, so steht dem Kunden unter Ausschluss der Bestimmungen des § 323 Abs. 2 Nr.2 BGB ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat und innerhalb dieser Nachfrist die Lieferung nicht erfolgte. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 323 Abs. 2 Nr.2 BGB oder vom § 376 HGB ist. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Vertragsverletzung beruht, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Wegen änderung an der Konstruktion und Ausführung, die der Verkäufer vor Auslieferung eines Auftrags an dem betreffenden Liefergegenstand ganz allgemein vornimmt und die den Gebrauchswert des Liefergegenstandes in keiner Weise einschränken, kann eine Beanstandung nicht erfolgen. Für Sonderanfertigungen bzw. änderungen oder Anpassungen des Leistungsgegenstandes (so genannte ungängige Teile) auf Veranlassung des Kunden besteht in jedem Fall eine Abnahmepflicht.
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Der Verkäufer ist berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen auch von Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften (verbundenen Unternehmen i.S. von § 15 AktG) oder Dritten erbringen zu lassen.
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Widerrufsrecht
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Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E - Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers nach Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 I und II EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312 g I BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: DEG Eishockey GmbH, Brehmstraße 27 a, 40239 Düsseldorf, Fax: 0211-86325949, info@deg-eishockey.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggfls. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückzugewähren beziehungsweise herausgeben, muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss Wertersatz nur geleistet werden, soweit die Nutzungen oder Verschlechterung auf einen Umfang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Käufer hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Die Kosten für die Hinsendung durch den Kunden werden erstattet. Nicht packetversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
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Der vorstehende gesamte Abschnitt V ("Widerrufsrecht") gilt nur, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist ein Widerrufs- oder Rückgaberecht ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht ist auch gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen, wenn es sich bei der vertraglichen Leistung um eine Sonderanfertigung bzw. Änderung oder Anpassung einer Standardleistung auf Veranlassung des Kunden handelt.
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Versand und übergang der Gefahr
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Die Lieferungen erfolgen ab Werk des Verkäufers, der zu Teillieferungen berechtigt ist. Versandfertige Liefergegenstände sind unverzüglich abzurufen und abzuholen.
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Bei allen Sendungen des Verkäufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden.
Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie evtl. Verpackung werden vom Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verrichtet.
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Sicherungen (Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretungsklausel)
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Die Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
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Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und - gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB - auch aller zukünftigen Ansprüche des Verkäufers gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig auf welchem Rechtsgrunde sie beruhen, Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
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Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar einerlei, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
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Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
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Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange er seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Vorbehaltsverkäufer nachkommt. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall befugt. Er ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, seine Abnehmer zu unterrichten und die für die Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. herauszugeben.
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übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um insgesamt mehr als 10%, dann ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden, insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
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Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte oder durch sonstige Ereignisse hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
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Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit Herausgabe der in seinem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erfüllung seiner Forderungen durch den Kunden gefährdet ist oder der Kunde oder seine Abnehmer gegen die ihnen obliegenden Verpflichtungen verstoßen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ermächtigt durch den Abschluss des Vertrages den Verkäufer zum Betreten des Betriebes oder Lagers und zur Wegnahme der Ware.
Die Geltendmachung des Herausgabeanspruches und die Pfändung eines im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Gegenstandes durch diesen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers, insbesondere aus Schadensersatz, entgangenen Gewinn sowie wegen Verschlechterung oder Untergang der Sache bleiben unberührt.
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Gewährleistungsbestimmungen
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Der Verkäufer übernimmt für seine Liefergegenstände von der Anzeige ihrer Fertigstellung und vom Tage des Versandes ab Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres vom Gefahrübergang an. Dieses gilt nur, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
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Haftungsausschluss
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Hat der Verkäufer für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Verkäufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden.
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DEG Club 1935
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Die Aufnahme in den DEG Club 1935 kann per mündlicher bzw. fernmündlicher Erklärung gegenüber dem Verkäufer unter der Kontaktadresse gemäß Ziffer V 1., per Einsendung des unterzeichneten Mitgliedsantrages in Schriftform, per Email oder Registrierung im Internet auf www.deg-eishockey.de beantragt werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Aufnahmeantrages durch einen Repräsentanten des DEG Club 1935 in Schriftform oder per Email.
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Mitglied des DEG Club 1935 ("Mitglied") kann jede natürliche Person werden, die Anhänger, Fan oder Sympathisant des Verkäufers oder der DEG Eishockey e.V. sind. Die Aufnahme in den DEG Club 1935 kann verweigert werden, wenn die Mitgliedschaft aus einer rein gewerblichen Zielsetzung beantragt wird. Ebenso ist es untersagt, die Mitgliedschaft als solche sowie aus ihr resultierende Rechte und/oder Pflichten gewerblich zu nutzen.
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Die Mitgliedschaft ist personengebunden. Die Mitgliedschaft als solche sowie aus ihr resultierende Rechte und/oder Pflichten der Mitglieder sind weder ganz noch teilweise übertragbar.
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Der DEG Club 1935 ist für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eingerichtet. Der Eintritt in den DEG Club 1935 für Jugendliche unter 18 Jahren wird nur im Zusammenhang mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten oder eines sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Jugendlichen bevollmächtigten Vertreters auf dem Mitgliedsantrag akzeptiert.
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Ist das Mitglied Verbraucher, steht ihm hinsichtlich seines Mitgliedsantrags ein Widerrufsrecht nach der Regelung zu Ziff. V 1.dieser AGB zu. Der Widerruf, dessen Form und der Adressat des Widerrufs ist Ziff. V 1 der AGB zu entnehmen.
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Der Club-Beitrag wird jährlich im Voraus erhoben. Er gilt - unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts für 12 Monate. Die Höhe des jeweils gültigen Mitgliedsbeitrages für Mitglieder im In- und Ausland ist der öffentlichen Preisliste, die u.a. im Internet unter www.deg-eishockey.de abrufbar ist, zu entnehmen.
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Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den DEG Club 1935 und gilt für die Dauer der laufenden Saison vom 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres.
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Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls sie nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Mitgliedsjahres schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber der Kontaktadresse in Ziffer V 1. abgegeben werden.
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Das Recht des Mitglieds, sowie das Recht des Verkäufers zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens der DEG liegt insbesondere in den folgenden, in den Nutzungsbedingungen beschriebenen Fällen vor.
Nutzungsbedingungen der DEG Eishockey GmbH:- Verstoß gegen die Stadionordnung des ISS DOME (die Stadionordnung hängt im ISS DOME aus, ist unter der Kontaktadresse gemäß Ziffer 8. erhältlich und im Internet unter www.deg-eishockey.de einsehbar)
- Erhalt eines rechtmäßigen Stadionverbots für den ISS Dome
- Ausbleibende Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz schriftlicher Mahnung
- Missbrauch der DEG-Card (z.B. unberechtigte Weitergabe)
- Gewerbliche Nutzung der Mitgliedschaft als solcher und/oder der aus ihr resultierenden Rechte und/oder Pflichten (z.B. gewerbliche Nutzung der als Mitglied gewährten Vorrechte und/oder Rabatte), es sei denn, der Verkäufer hat die kommerzielle Nutzung im Einzelfall zuvor ausdrücklich genehmigt
- Weiterverkauf und/oder Weitergabe von Tickets entgegen den nachfolgenden Bestimmungen zum Ticketverkauf des Verkäufers (z.B. Versteigerungen bei Ebay; Weiterverkauf zu einem erheblich höheren als dem bezahlten Preis; Weitergabe an gewerbliche Wiederverkäufer und/oder Tickethändler; Weitergabe an Dritte, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden; Weitergabe an Anhänger von Gastvereinen; gewerbliche Nutzung der Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers, insbesondere zu Werbezwecken, der Vermarktung als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets).
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Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten des Monats in dem der Aufnahmeantrag für den Club 1935 der DEG Eishockey GmbH und gilt für die Dauer von 12 Monaten.
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Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied die Pflicht den Mitgliedsausweis zurückzugeben bzw. die DEG das Recht den Mitgliedsausweis einzuziehen. Das Mitglied erhält nach Beendigung der Mitgliedschaft/ Aufforderung zur Rückgabe eine Frist von 10 Werktagen zur Rückgabe des Mitgliedsausweises. Der Eingang hat gemäß Ziffer V 1. zur Vorlage zu erfolgen.
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Jedes Mitglied hat Anspruch auf eine DEG-Card als Mitgliedsausweis. Für den Erwerb und die Verwendung der DEG-Card gelten die "Nutzungsbedingungen der DEG Eishockey GmbH für die DEG-Card", die im Internet unter www.deg-eishockey.de einsehbar sein werden.
Der Verkäufer kann Mitgliedern im Zusammenhang mit der DEG-Card Vergünstigungen einräumen, insbesondere Rabatte, Sonderangebote und/oder sonstige Vergünstigungen. Der Verkäufer entscheidet sich zu derartigen Vergünstigungen auf rein freiwilliger Basis, ohne sich hierzu vertraglich zu verpflichten. Die für derartige Vergünstigungen geltenden Bedingungen (z.B. etwa Art und Zeitraum der Vergünstigung, ggf. erforderlicher Mindestwarenwert etc.) werden jeweils zusammen mit der Bekanntgabe der jeweiligen Vergünstigung in angemessener und transparenter Weise mitgeteilt. Die jeweils geltenden Leistungen des DEG Club 1935 sind im Internet unter www.deg-eishockey.de nachzulesen oder können bei der Verkäuferin unter der Kontaktadresse gemäß Ziffer V. 1. angefordert werden, Rabatte beim Einkauf von DEG-Fanartikeln etc.). Die Inanspruchnahme der Leistungen des DEG Club 1935 ist an die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages gebunden. -
Mit der Mitgliedschaft im DEG Club 1935 erhält das Mitglied die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und hierfür Prämien zu sammeln und einzulösen. Die gesammelten Prämien werden dem Mitglied auf seinem Clubkonto gutgeschrieben. Die gesammelten Prämien können zu den jeweils im Internet unter www.deg-eishockey.de einsehbaren Bedingungen und unter Berücksichtigung der zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen beim DEG Club 1935 unter der in Ziffer V. 1. angegebenen Kontaktadresse telefonisch oder schriftlich (per Flyer) eingelöst werden. Die Auszahlung der Prämien in bar oder Verrechnung auf den Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall einer Kündigung der Mitgliedschaft. Die Prämienpunkte verfallen jeweils mit Ablauf von 36 Monaten nach dem jeweiligen Punkteerwerb.
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über änderungen des Namens (etwa durch Eheschließung), der Anschrift (z.B. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), der Email-Adresse, der Bankverbindung oder sonstiger für die Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer wesentlicher Angaben ist der Verkäufer seitens des Mitglieds unverzüglich schriftlich, in Textform oder telefonisch zu informieren. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, trifft den Verkäufer für etwaige hieraus entstehende Nachteile kein Verschulden.
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Dem Verkäufer ist der verantwortliche Umgang mit den personenbezogenen Daten der Mitglieder des DEG Club 1935s sehr wichtig. Insoweit wird auf die gesonderte Erklärung zum Datenschutz verwiesen (abrufbar unter www.deg-eishockey.de).
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Ticketverkauf
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Der Ticketvertrag mit dem Verkäufer kommt zu den von dem Verkäufer für die Saison bekannt gegebenen Preisen beim Kauf über die Vorverkaufsstellen, per print@home oder an der Tageskasse zustande. Mit dem Kauf eines Tickets unterwirft sich der Kunde der geltenden Hausordnung. Die Vorverkaufsgebühr beträgt 10 %, an der Tageskasse entstehen keine Gebühren. Zahlung auf Raten bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung durch den Verkäufer. Der Weiterverkauf von Tickets ist verboten, wenn dies unter Anhebung des Preises erfolgt. Ehrenkarten dürfen nicht verkauft werden. Die Versendung von Tickets durch den Verkäufer erfolgt auf Kosten und Risiken der Kunden. Den Nachweis über den Versand führt der Verkäufer durch Vorlage der Postausgangsliste. Reklamationen wegen fehlerhaft ausgestellter Tickets müssen unverzüglich nach Zugang eingehen. Wenn auf Bestellung des Kunden Tickets reserviert oder an der Abholkasse hinterlegt werden, sind diese auch dann zu bezahlen, wenn sie nicht abgeholt werden. Die Tageskassen werden zum Ende des ersten Drittels geschlossen; danach können hinterlegte Karten nicht mehr abgeholt werden. Verloren gegangene Tickets werden nicht ersetzt. Kauftickets (nicht kostenlose Ehrenkarten) gelten im Bereich des Rheinbahnverbundes VRR für die Dauer von 3 Stunden vor Spielbeginn bis 2 Stunden nach Spielende als gültiger Fahrausweis für die An- und Abreise zum ISS DOME. Dies gilt auch für print@Home-Tickets.
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Der im Spielplan und auf dem Ticket angegebenen Spieltermin/Spielbeginn ist unverbindlich. Bei Versäumnis eines Spiels wird von dem Verkäufer kein Ersatz geschuldet. Das gleiche gilt, wenn ein Spiel - egal aus welchen Gründen - abgebrochen wird oder ausfällt. Der Verkäufer haftet als Veranstalter, soweit zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, vgl. Ziff. IX. Seine Haftung ist der Höhe nach für Personenschäden auf 3 Mio. Euro (je Person höchstens 2 Mio. Euro) und für Sachschäden auf 100.000 Euro begrenzt.
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Der ISS Dome wird üblicherweise 90 Minuten vor Spielbeginn für die Zuschauer geöffnet. Mit dem Betreten des ISS DOME gilt die Hausordnung. Hieraus ergeben sich weitere Regelungen für den Besucher. Die im ISS Dome eingesetzten haupt- und ehrenamtlichen Ordner nehmen das Hausrecht für den Verkäufer und den Betreiber wahr. Die Zuschauer haben den Anweisungen der Ordner gemäß Stadionordnung Folge zu leisten.
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Der Ordnungsdienst führt Einlasskontrollen durch. Nicht in den ISS Dome eingelassen werden Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen. Personen, die unzulässige Gegenstände mitführen, werden durch die Ordner abgemahnt und es wird ihnen Gelegenheit gegeben, diese aus dem ISS Dome zu bringen oder zu entsorgen. Wird ein Zuschauer aus den vorstehenden Gründen nicht in den ISS Dome eingelassen, so wird Geldersatz für sein Ticket nicht gewährt.
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Der Aufenthalt im Stadion ist nur in den auf dem Ticket ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Ein Platzwechsel ist unzulässig. Es gelten die Hausordnungen des ISS DOME, die unter www.issdome.de einsehbar sind.
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Dem Verkäufer steht das alleinige Recht zu, bei den Eishockeyspielen Fanartikel im ISS Dome zu verkaufen. Ohne vorherige Genehmigung darf niemand im Stadion Waren oder Dienstleistungen anbieten.
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Die Verantwortung für den Ausschank von Speisen und Getränken im ISS Dome liegt ausschließlich beim Caterer, bei eventuellen give-aways der verteilende Lieferant.
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Der Verkäufer bearbeitet die personenbezogenen Daten der Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten, besonders Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankdaten etc., werden vom Verkäufer dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit diese übermittlung notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, solange kein Widerspruch des Kunden vorliegt, die erhaltenen Daten des Kunden zur Werbung, zur Marktforschung für Zwecke des Verkäufers oder des DEG Eishockey e.V. und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote von Verkäufer und DEG Eishockey e.V. zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Vom Kunden kann diese Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
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Allgemeine Bedingungen
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Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen gilt sowohl für den Verkäufer als auch für den Kunden ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Soweit infolge der einschlägigen Rechtsprechung des BGH eine Lieferbedingung in ihrem Rechtsstand zweifelhaft sein sollte, so ist diese im Rahmen der Leitsätze des BGH auszulegen und als derart vereinbart anzusehen.
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Als Erfüllungsort der Leistungen und Zahlungen gilt der Geschäftssitz des Verkäufers. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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Hausordnung für den ISS-Dome
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Diese Hausordnung gilt für den gesamten Innen- und Außenbereich des ISS DOME (folgend: Gelände) in Düsseldorf-Rath ohne zeitliche Einschränkung. Das Betreten des Geländes ist ausschließlich im Rahmen dieser Hausordnung zulässig.
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Sie gilt für alle Personen, egal was sie dazu berechtigt, sich in dem Geltungsbereich dieser Hausordnung zu bewegen.
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Zutrittsberechtigt zu dem Gelände sind Personen mit gültiger Eintrittskarte oder einem sonstigen offiziellen Berechtigungsausweis (jeweils für die einzelnen ausgewiesenen Bereiche). Kinder bis 12 Jahre haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt. Die Zutrittsberechtigung bezieht sich immer nur auf die in der Berechtigung genannte Veranstaltung und auf den dort genannten Zeitraum und Bereich. Sofern es aus Gründen der Sicherheit erforderlich sein sollte, ist der Betreiber/Veranstalter berechtigt, den Personen andere als in der Zutrittsberechtigung ausgewiesene Plätze zuzuweisen. Alkoholisierten Personen oder Personen, welche Betäubungsmittel zu sich genommen haben, wird der Zutritt nicht gewährt.
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Die Logen dürfen nicht von mehr Personen als im Logenmietvertrag angegeben genutzt werden
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Den Anweisungen des Betreibers sowie der für ihn tätigen Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen des Veranstalters sowie für Anweisungen von Personen, die für diesen tätig sind. Ebenfalls ist evtl. Ordnungsbehörden (z.B. Polizei und Feuerwehr) unbedingt Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung einer oder mehrerer Anweisungen führt zur Verweisung von dem Gelände und zur Erteilung eines Hausverbotes.
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Bei Betreten des Geländes ist die Zutrittsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen. Personen gemäß Ziffer 5. dieser Hausordnung sind jederzeit berechtigt, die Vorlage der Zutrittsberechtigung zu verlangen. Kann eine Zutrittsberechtigung nicht vorgelegt werden, so führt dies zur Verweisung von der Anlage.
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Das Verbringen von
- Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
- Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten; Reisekoffer, etc.
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Wunderkerzen, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
- Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1m oder deren Durchmesser größer als 3cm ist
- Großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen
- Mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Speisen und Getränken
- Tiere (ausgenommen Dienst -und Blindenhunde)
- Rassistisches, fremdenfeindliches oder in sonstiger Weise radikales oder diskriminierendes Propagandamaterial
- Betäubungsmittel
- Laserpointer
in das Gelände ist verboten. Die Zuwiderhandlung führt zur Verweisung von dem Gelände und zur Verhängung eines Hausverbotes.
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Sofern eine Person gemäß Ziffer 5. dieser Hausordnung ein Fehlverhalten bei einer sich auf dem Gelände befindlichen Person feststellt oder die Person eines Fehlverhaltens oder eines gesetzlichen Verstoßes verdächtigt, ist die Person gemäß Ziffer 5. berechtigt, die notwendigen Maßnahmen (z.B. Identitätsfeststellung, Taschen- und Kleidungsdurchsuchung) zu ergreifen. Die Personen gemäß Ziffer 5. dieser Hausordnung sind berechtigt, Gegenstände nach Ziffer 7. dieser Hausordnung, welche sie bei einem Besucher des Geländes vorfinden, vorübergehend zu vereinnahmen.
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Das An- und Feilbieten jeglicher Waren egal in welcher Art sowie die Verteilung von Drucksachen und/oder Druckwerken ist untersagt. Ebenso ist die Durchführung von Sammlungen jeglicher Art verboten.
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Es ist nicht gestattet, von Veranstaltungen und/oder von dem Gelände selbst Film-, Foto-, Tonband- und oder Videoaufzeichnungen oder Aufzeichnungen sonstiger Art anzufertigen, es sei denn, die dazu notwendige urheberrechliche Gestattung liegt vor.
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Das Befahren des Geländes ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen schuldrechtlichen Vereinbarung gestattet. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.
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Jeder Zutrittsberechtigte hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person verletzt oder gestört wird.
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Jeder Zutrittsberechtigte hat dafür zu sorgen, dass eine Verunreinigung des Geländes - gleich welcher Art - durch ihn nicht vorkommt.
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Der Zutritt zu dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände, es sei denn, er hat den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten.
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Gänge und sonstige der Allgemeinheit dienende Flächen (insbesondere Fluchtwege) sind freizuhalten.
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Jeglicher Verstoß gegen diese Hausordnung kann zur Verweisung aus dem Gelände und gegebenenfalls zur Verhängung eines Hausverbotes führen.
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Diese Hausordnung gilt ab dem Tag der Inbetriebnahme des Geländes und kann von dem Betreiber jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.
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Hausordnung für
Parkhaus-, Parkplatz und Garagennutzung-
Die Zufahrt und Nutzung der jeweiligen Parkgelegenheit richtet sich nach dieser Nutzungsregelung.
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Der Nutzer erklärt ausschließlich im Rahmen der schuldrechtlichen Vereinbarung von der Parkmöglichkeit Gebrauch zu machen.
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Es dürfen nur betriebsbereite Personenfahrzeuge abgestellt werden. Sofern es sich um eine Parkmöglichkeit in einer Tiefgarage handelt ist das Einstellen von gasbetriebenen Fahrzeugen untersagt. Boote, Campinganhänger, etc. dürfen nicht abgestellt werden.
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Verunreinigungen durch das Abstellen oder das Befahren des Geländes sind zu vermeiden. Sollten solche dennoch entstehen, wird der Betreiber die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen lassen.
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Der Nutzer hat die jeweils geltenden Brandschutzbestimmungen zu beachten. Es ist insbesondere verboten:
- offenes Feuer oder Licht zu machen
- Feuergefährliche, brennbare oder umweltschädliche Gegenstände/Stoffe wie Benzin, öl, Säuren, Lacke, Batterien, Altreifen, entleerte Betriebsstoffbehälter etc. zu lagern, abzulassen, um oder abzufüllen
- Substanzen im vorstehend beschriebenen Sinne in die Entwässerungsanlage zu gießen
- Lüftungsanlagen zu verschließen oder ab- bzw. zuzustellen
- den Motor des Fahrzeugs länger als zu der An- oder Abfahrt erforderlich ist laufen zu lassen
- Fahrzeuge abzustellen, die umweltschädliche Stoffe, z.B. öl oder Treibstoff, verlieren
- Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Fahrzeugen durchzuführen
- Fahrzeuge zu waschen
- elektrische Geräte zu betreiben
- vorhandene elektrische Leitungen zu verändern
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Der Nutzer hat das Gelände mit der größtmöglichen Sorgfalt zu befahren und stets darauf zu achten, dass andere Nutzer nicht geschädigt oder belästigt werden.
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Das Befahren des Parkgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere haftet der Betreiber nicht für Inhalt und Ladung der eingestellten Fahrzeuge.
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Die Fahrzeuge müssen auf den markierten Einstellplätzen so abgestellt werden, dass auf den benachbarten Einstellplätzen das jederzeitige ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist. Die Fahrzeuge dürfen den Fahrbereich nicht verengen. Bei Nichtbeachtung kann der Betreiber auf Kosten und Risiko des Nutzers das falsch geparkte Fahrzeug in die vorgeschriebene Lage bringen.
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Neben dieser Nutzungsregelung gelten die Straßenverkehrsvorschriften sowie sämtliche einschlägigen ordnungsbehördlichen Vorschriften.
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Diese Nutzungsordnung gilt ab dem Tag der Inbetriebnahme des Geländes und kann jederzeit von dem Betreiber ohne Angabe von Gründen geändert werden.
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